Herr Rechtsanwalt Thomas Drunkenmölle ist nach Ableistung des zweiten juristischen Staatsexamens seit 1991 als Anwalt tätig. 1994 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung verliehen, den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen, ab 2010 auch den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Seit dem 01.01.1996 ist Herr Drunkenmölle in Greven als Anwalt tätig.
Als "Fachanwalt für Sozialrecht" bearbeitet Rechtsanwalt Drunkenmölle Streitfälle aus dem Renten-, Kranken-, Unfallversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht. Zu den sozialrechtlichen Mandaten gehört darüber hinaus die Vertretung Betroffener gegenüber den Versorgungsämtern wegen Anerkennung einer Behinderung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Rechtsanwalt Drunkenmölle berät in Fragen der Heimunterbringung älterer Menschen, soweit die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Sozialleistungsträger erforderlich wird oder seitens der Sozialhilfeträger Regressansprüche gegenüber Kindern und anderen Personen angemeldet werden.
Als "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist Herr Drunkenmölle insbesondere in Kündigungsschutzverfahren tätig und beschäftigt sich mit dem besonderen arbeitsrechtlichen Schutz schwerbehinderter Menschen.
Neben der beratenden Tätigkeit vertritt Herr Drunkenmölle sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Drunkenmölle seit 2003 als Referent für das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (www.ifb.de) tätig. In den Schulungen für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter vermittelt er erforderliche Kenntnisse insbesondere im Sozialversicherungsrecht, im Schwerbehindertenrecht sowie zu arbeitsrechtlichen Themen. Weitere Schulungsinhalte sind die Altersteilzeit und das betriebliche Eingliederungsmanagement.